WAGENRECHNER

Ratgeber · Elektro

E-Auto als Dienstwagen 2026: 0,25%- oder 0,5%-Regelung?

Elektro macht den Unterschied – und zwar faktorisch: Statt 1% des Bruttolistenpreises werden für begünstigte E-Autos nur 0,25% oder 0,5% fällig. Und auch der Arbeitsweg-Zuschlag (0,03% pauschal oder 0,002% einzeln) rechnet mit derselben gekürzten Basis. Was wann gilt, welche Voraussetzungen du brauchst und worauf du bei Anschaffung und 100.000-Euro-Grenze achten musst, zeigt dieser Überblick – mit Verweis auf die Detailseiten für die exakte Rechnung.

Drei Sätze statt 1%

  • 0,25%: reines E-Auto/FCEV ≤100.000 € Bruttolistenpreis, angeschafft nach 30.06.2025 → 25% Basis. Historisch 70.000 €/60.000 € für ältere.
  • 0,5%: reines E-Auto über 100.000 € oder förderfähiger Plug-in-Hybrid (CO₂ ≤50 g/km oder Reichweite ≥80 km WLTP).
  • 1%: Verbrenner und nicht begünstigte Fahrzeuge → volle Basis.

Der Prozentsatz selbst bleibt 1%; gekürzt wird die Bemessungsgrundlage. Deshalb wirkt der Vorteil auch beim Arbeitsweg und bei der Fahrtenbuch-Abschreibung.

Konkretes Beispiel: 60.000 € Verbrenner vs E-Auto

Verbrenner 60.000 €: 600 € Privatnutzung + 360 € Arbeitsweg (20 km) = 960 € geldwerter Vorteil.

E-Auto 60.000 € mit 0,25%: 150 € + 90 € = 240 € → -720 € Vorteil → bei 35% + 20% ≈ 396 € netto weniger.

PHEV 60.000 € mit 0,5%: 300 € + 180 € = 480 €.

E-Vorteil im Rechner prüfen – wähle Fahrzeugart Elektro/PHEV und trage Entfernung ein.

Voraussetzungen im Detail

  • Reines E-Auto: batterieelektrisch/FCEV ohne CO2-Ausstoß, Zeitraum bis 31.12.2030.
  • Plug-in-Hybrid: extern aufladbar + CO₂ ≤50 g/km oder Reichweite ≥80 km WLTP (Anschaffung ab 2025; davor 60 bzw. 40 km).
  • Anschaffung maßgeblich, nicht Zulassung. Gebrauchtes E-Auto bleibt begünstigt, wenn Erstan schaffung im Fenster lag.

Fahrtenbuch vs 1% · Bruttolistenpreis · Rechner

Quellen

§6 Abs.1 Nr.4, BMF, Finanztip. Zur Übersicht