Ratgeber · Bemessung
Bruttolistenpreis beim Dienstwagen: Was zählt?
Der Bruttolistenpreis (BLP) ist die zentrale Stellschraube für jede 1%-Berechnung – jeder Euro mehr kostet dich 12× im Jahr, bei inkludiertem Arbeitsweg sogar mehr. Maßgeblich ist nicht dein Kaufpreis, nicht die Leasingrate und nicht der Zeitwert, sondern die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bei Erstzulassung im Inland inklusive Umsatzsteuer und werksseitiger Sonderausstattung. Wer den BLP falsch ansetzt, rechnet den gesamten geldwerten Vorteil falsch.
Definition in 4 Punkten
- Zeitpunkt: Tag der Erstzulassung – nicht Kaufdatum, nicht heutiger Marktpreis, nicht Modelljahr.
- Inhalt: Grundpreis + alle werksseitig verbauten Extras laut Herstellerpreisliste + 19% USt.
- Rundung: Auf volle 100 € abgerundet (45.678 € → 45.600 €) – nie aufgerundet, harte Regel per R 8.1 LStR.
- Inland: Inländischer Listenpreis; bei Import-Reimporten gilt das inländische Vergleichsmodell.
Was zählt mit – und was nicht?
Erhöht den BLP
- Leder, Navi, Head-up, Sound
- Standheizung, Panorama, AHK ab Werk
- Werks-Felgenpakete
Erhöht nicht
- Nachgerüstete AHK, Wallbox
- Zweiter Reifensatz, Folierung
- Rabatte, Großkunden-Nachlass
Grundlage: §6 Abs.1 Nr.4 Satz 2 EStG, R 8.1 Abs.9 Nr.2, BFH VI R 51/11. Jedes Extra wirkt zwölfmal im Jahr; 99.500 € plus 1.200 € Paket kippt die 100.000-€-Grenze von 25 % auf 50 %.
Beispiel: Wie 1.000 € Extra wirken
Basis 40.000 € → 400 € 1% + 240 € 0,03%×20 km = 640 € gesamt. Voll 50.000 € (10.000 € Extras) → 500 € + 300 € = 800 € → +160 €/Monat Vorteil, +1.920 €/Jahr zu versteuernd. Als E-Auto mit 25% Basis: nur +40 € statt 160 € – deshalb ist Extra-Auswahl bei E-Autos weniger kritisch. Prüfe deinen BLP im Rechner mit der korrekten Basis.
Wo finde ich den BLP?
- Händler-Preisliste/Konfigurator-Archiv zum Erstzulassungsdatum (nicht heutiger Katalog).
- Bestellbestätigung des Ersterwerbers, nicht deine Leasingrate.
- Bei Unsicherheit: Händler nach UVP-Archiv fragen – dokumentieren.
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Quellen
§6 Abs.1 Nr.4 EStG, R 8.1. 1% Detail