WAGENRECHNER

Dienstwagen · 1%-Regelung

Dienstwagen-Rechner 2026

Berechne den geldwerten Vorteil nach 1%-Regelung – mit Arbeitsweg (0,03% oder 0,002%), Elektro-Vergünstigung und Zuzahlung. Grundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

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Schnell-Beispiel

50.000 € Listenpreis, 25 km Arbeitsweg, Verbrenner: 1% = 500 € + 0,03% × 25 km = 375 € → 875 € geldwerter Vorteil / Monat. Mit Elektro (25%): nur 218,75 € / Monat.

Hinweis: Vereinfachte Vorschau. Genaue Berechnung im interaktiven Rechner.

Was ist der geldwerte Vorteil beim Dienstwagen?

Der geldwerte Vorteil ist der Betrag, den das Finanzamt als zusätzlichen Arbeitslohn ansetzt, wenn du einen Firmenwagen auch privat nutzen darfst. Er erhöht dein zu versteuerndes Einkommen, ist aber nicht der Betrag, der dir netto abgezogen wird — die tatsächliche Mehrbelastung hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Versteuert wird nach der sogenannten 1%-Regelung und — falls du den Wagen für den Arbeitsweg nutzt — zusätzlich ein Anteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Wer ein Fahrtenbuch führt, kann alternativ die tatsächlichen Kosten nachweisen. Mehr dazu im Ratgeber.

Wie funktioniert die 1%-Regelung?

Monatlich wird 1% des Bruttolistenpreises (BLP) bei Erstzulassung — inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer — als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung angesetzt. Beispiel: Bei 40.000 € BLP sind das 400 € pro Monat, bei 50.000 € entsprechend 500 €.

Die 1%-Regelung ist pauschal und unabhängig davon, wie viel du tatsächlich privat fährst. Sie gilt für Verbrenner ohne Vergünstigung mit 100% des BLP. Für Elektro und Plug-in-Hybrid greifen reduzierte Bemessungsgrundlagen.

Dienstwagen und Arbeitsweg

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt ein Zuschlag hinzu. Du kannst zwischen zwei Methoden wählen:

  • 0,03%-Methode (pauschal): 0,03% × Bemessungsgrundlage × Entfernung (km) — monatlich fix.
  • 0,002%-Methode (tagesgenau): 0,002% × Bemessungsgrundlage × km × Arbeitstage (max. 180) — Jahresbetrag ÷ 12.

Der Schnittpunkt liegt bei 180 Arbeitstagen pro Jahr. Darunter sparst du mit der 0,002%-Methode.

Elektroauto als Dienstwagen

Reine Elektrofahrzeuge profitieren von der Viertel-Bemessungsgrundlage: Nur 25% des Bruttolistenpreises werden herangezogen. Bei 50.000 € BLP also nur 12.500 € — entsprechend 125 € statt 500 € für die Privatnutzung. Gilt bei Anschaffung bis 31.12.2030 und einem Listenpreis von höchstens 100.000 € (Anschaffung ab 01.07.2025; davor 60.000 € bzw. 70.000 €). Über der Preisgrenze gilt 50 %, ab Anschaffung 2031 der volle Listenpreis.

Voraussetzung: ausschließlich elektrisch angetrieben. Der Rechner berücksichtigt das automatisch bei „Elektro“.

Plug-in-Hybrid als Dienstwagen

Für Plug-in-Hybride gilt Halbierung auf 50% — aber nur wenn CO₂ ≤ 50 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km (Anschaffung ab 2025; davor 60 bzw. 40 km). Ohne Qualifikation voller Listenpreis (100%).

Im Rechner per Häkchen angeben. Ohne Qualifikation 100%, mit Qualifikation 50%.

Arbeitnehmer-Zuzahlung

Jeder Euro Zuzahlung mindert den geldwerten Vorteil um einen Euro bis 0 €. Beispiel: 875 € Vorteil minus 100 € Zuzahlung = 775 € zu versteuern. Unter „Erweiterte Optionen“ eintragen.

Häufige Fragen zum Dienstwagen

Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?

Formel: (BLP × 1% für Privat) + (BLP × 0,03% × km oder 0,002% × km × Tage) − Zuzahlung. Bei Elektro Faktor 0,25, bei Plug-in-Hybrid 0,5.

Lohnt sich die 0,002%-Methode bei Homeoffice?

Ja, oft deutlich. Beispiel 50.000 €, 25 km, 100 Tage: 0,03% = 375 €/Monat, 0,002% = 208 €/Monat → Ersparnis 2.000 €/Jahr.

Was gilt für Elektro und Zuzahlung zusammen?

Erst 25%/50% Basis, dann Zuzahlung abziehen – bis 0 €, nicht negativ.

Rechtsgrundlage

Grundlage ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und die Lohnsteuer-Hinweise 2026. Keine Steuerberatung — alle Angaben ohne Gewähr. Quellen: § 6 EStG, LStH 2026.