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Ratgeber · Überblick

Firmenwagen versteuern 2026: 1%-Regelung, Fahrtenbuch & Arbeitsweg im Überblick

Wenn du einen Dienstwagen auch privat nutzen darfst, entsteht ein geldwerter Vorteil. Er wird wie zusätzliches Bruttogehalt behandelt – lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Wie hoch er ausfällt, entscheidet nicht dein Händlerpreis, sondern der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung.

Kurzfassung: Zwei Bausteine

Die zwei Methoden für die Privatnutzung

Die 1%-Regelung nimmt jeden Monat 1 % des BLP, unabhängig von Fahrten. Das Fahrtenbuch versteuert nur den tatsächlichen Privatanteil der Gesamtkosten – lohnt bei hohem BLP und wenig Privatfahrten, erfordert aber lückenlose Aufzeichnungen.

Arbeitsweg: 0,03% oder 0,002%?

Der Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte kommt hinzu: 0,03% pauschal (15 Fahrten unterstellt) oder 0,002% einzeln bei weniger als ~15 Fahrten/Monat. Vergleich beider Methoden.

Welcher Fall trifft auf dich zu?

Regelmäßig privat + täglich ins Büro: 1% + 0,03%. Wenig privat, hoher BLP: Fahrtenbuch. 2-3 Tage Homeoffice: 1% + 0,002%. E-Auto ≤100.000 €: 0,25% statt 1%.

Vertiefung: 3 Schritte (BLP abgerundet × Faktor 1 / 0,5 / 0,25, dann 1 % + 0,03 %/0,002 %); netto ist Vorteil × (Grenzsteuer + SV) — 640 € werden ca. 300–352 € netto (E-Auto ca. 80–88 €). Entfernung: nur einfach, volle km; ohne erste Tätigkeitsstätte kein Zuschlag. Homeoffice/Teilzeit: 0,03 % gilt voll — spare über 0,002 % (AG-Führung, Monatsmeldung, max. 180/Jahr).

Elektroauto & Plug-in-Hybrid

E-Auto ≤100.000 € (Anschaffung nach 30.06.2025): 25% Basis → 0,25%. Über 100.000 € oder PHEV (CO₂ ≤50 g/km oder ≥80 km): 50% → 0,5%. Gilt für Privatnutzung und Arbeitsweg.

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Rechtsgrundlagen

§ 6 Abs.1 Nr.4, § 8 Abs.2 EStG, BMF 03.03.2022, BMF 04.04.2018. 1%-Regelung · Nettoeffekt