Ratgeber · Kfz-Steuer
Kfz-Steuer für Elektroautos: Wie lange gilt die Befreiung?
Reine Elektroautos erhalten bis zu 10 Jahre Befreiung für Erstzulassungen zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Beide Daten gehören zusammen: Das erste ist das Zulassungsfenster, das zweite die harte Kappung. Prüfe dein Datum im Kfz-Steuer-Rechner — die Formel für Verbrenner gilt für E-Autos während der Befreiung nicht.
Was wurde 2026 geändert?
Durch das 8. KraftStÄndG (wirksam 01.01.2026) wurden beide Fristen um fünf Jahre verlängert: Zuvor galt 31.12.2025 als letztes Zulassungsdatum und 31.12.2030 als harte Kappung. Seit 2026 sind es 31.12.2030 und 31.12.2035. Das ist der Grund, warum viele ältere Ratgeber noch die alten Daten nennen.
Rechenbeispiel
Erstzulassung 15.06.2024 → Befreiung bis 14.06.2034
10 Jahre, liegt vor der Kappung 31.12.2035 → volle 10 Jahre, danach gewichtsbasiert.
Erstzulassung 20.03.2029 → Befreiung bis 19.03.2039, aber gekappt
Rechnerisch 10 Jahre bis 2039, jedoch Kappung bei 31.12.2035 → tatsächlich nur 6 Jahre 9 Monate befreit (2035 minus 2029). Genau dieser Fall wird oft falsch vereinfacht.
Was gilt für gebrauchte E-Autos?
Die verbleibende Befreiungsdauer wird beim Halterwechsel übertragen, nicht neu gestartet. Kaufst du 2027 ein 2024 zugelassenes E-Auto, läuft die Befreiung weiter bis 2034 — nicht erneut 10 Jahre ab Kauf.
Was passiert nach Ablauf der Befreiung?
Danach gilt die gewichtsbasierte Formel nach § 9 Abs. 2 KraftStG mit 50 % Ermäßigung — nicht Hubraum/CO₂ und nicht 0 €. Häufige Annahme: „E-Auto bleibt immer 0 €“ — falsch.
Beispiel: 1 850 kg zul. Gesamtgewicht
Bis 2 000 kg: 10 Blöcke × 11,25 € = 112,50 €, davon 50 % = 56,25 € Rechensumme → 56 €/Jahr zahlbar.
Häufige Fragen
Gilt die Befreiung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Plug-in-Hybride werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂ besteuert. Details im Artikel Kfz-Steuer für Hybride.
Was kostet ein E-Auto an Kfz-Steuer nach der Befreiung?
Dann gilt die gewichtsbasierte Formel mit 50 % Ermäßigung (Beispiel oben: ca. 56 €/Jahr bei 1 850 kg). Gib im Kfz-Steuer-Rechner als Antrieb „Elektro" und dein Gesamtgewicht an — der Modus „BEV nach Befreiung" rechnet automatisch.
Diese Angaben sind eine unverbindliche Einordnung auf Basis der §§ 8, 9, 3d KraftStG und ersetzen keinen amtlichen Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts. Für eine verbindliche Berechnung nutze unseren Kfz-Steuer-Rechner oder wende Dich an Dein Hauptzollamt.