Ratgeber · Kfz-Steuer
Kfz-Steuer berechnen: So funktioniert die Formel
Jahressteuer = Hubraum-Komponente + CO₂-Komponente. Der Hubraum-Anteil wird je angefangene 100 cm³ berechnet, der CO₂-Anteil je Gramm über dem Freibetrag – ab 2021 in sechs progressiven Stufen. Mit beiden Teilen zusammen ergibt sich die Steuer, die du jährlich zahlst. Schätze sie vorab mit unserem Kfz-Steuer-Rechner.
Die Formel im Detail
Die Formel nach § 8 und § 9 KraftStG hat zwei unabhängige Teile. Du rechnest sie getrennt und addierst sie.
Hubraum-Komponente
Benziner: 2,00 € je angefangene 100 cm³
Diesel: 9,50 € je angefangene 100 cm³
Aufrundung (Ceiling): 1 498 cm³ sind 15 Blöcke, 1 501 cm³ sind 16 Blöcke.
CO₂-Komponente (Erstzulassung ab 01.01.2021)
Freibetrag: 95 g/km. Darüber je Gramm gestaffelt:
- 95–115 g/km: 2,00 € je g
- 115–135 g/km: 2,20 € je g
- 135–155 g/km: 2,50 € je g
- 155–175 g/km: 2,90 € je g
- 175–195 g/km: 3,40 € je g
- über 195 g/km: 4,00 € je g
Wichtig: Das ist wie bei Einkommensteuer-Brackets gestaffelt (marginal). Jedes Gramm wird nur in seiner eigenen Stufe besteuert, nicht der gesamte Überschuss mit dem höchsten Satz.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Benziner, Erstzulassung 01.06.2023, 1 598 cm³, 142 g/km CO₂ — Jahressteuer 133 € zahlbar (Rechensumme 133,50 €, Abrundung § 11 Abs. 5 KraftStG).
Schritt 1: Hubraum
1 598 cm³ ÷ 100 = 15,98 → aufgerundet 16 Blöcke × 2,00 € = 32,00 €
Schritt 2: CO₂ (142 g − 95 g Freibetrag = 47 g über)
- 95–115 g: 20 g × 2,00 € = 40,00 €
- 115–135 g: 20 g × 2,20 € = 44,00 €
- 135–142 g: 7 g × 2,50 € = 17,50 €
CO₂-Anteil = 101,50 €
Schritt 3: Summe
32,00 € + 101,50 € = 133,50 € Rechensumme → 133 € zahlbar pro Jahr (11,08 € pro Monat informatorisch aus 133 € ÷ 12).
Monatlich = zahlbare Jahressumme ÷ 12 (informatorisch). Der Rechner zeigt dir die Bänder automatisch.
Was, wenn Dein Auto vor 2021 zugelassen wurde?
Für Erstzulassungen 01.01.2014–31.12.2020 gilt derselbe Freibetrag von 95 g/km, aber der CO₂-Zuschlag ist pauschal 2,00 € je Gramm über dem Freibetrag — ohne Progression. Für 01.07.2009–31.12.2011 (120 g Freibetrag) und 01.01.2012–31.12.2013 (110 g) ebenfalls. Fahrzeuge bis 30.06.2009 werden nicht nach CO₂, sondern nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert — dafür nutze am besten direkt den Rechner, statt die alten Pollutant-Tabellen hier abzuschreiben.
Wo findest Du die nötigen Werte?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Feld B = Erstzulassung, Feld P.1 = Hubraum in cm³, Feld P.3 = Kraftstoffart, Feld V.7 = CO₂ in g/km. Alle vier brauchst du für die Formel.
Großes CO₂-Beispiel: warum nicht einfach malnehmen?
231 g/km: 20 g × 2,00 € + 20 g × 2,20 € + 20 g × 2,50 € + 20 g × 2,90 € + 20 g × 3,40 € + 36 g × 4,00 € = 404,00 € CO₂-Anteil plus Sockel. Exakt 115 g gehört noch zum unteren Band (40,00 €).
Diesel vs. Benziner
Sockel-Differenz 7,50 €/100 cm³: 1.500 cm³ = 112,50 €, 2.000 cm³ = 150 €, 3.000 cm³ = 225 €. Praxis: Diesel 1.968 cm³/148 g (EZ 01/2022) = 306 €/Jahr vs. Benziner 1.598 cm³/142 g = 133 € — Differenz 173 €, größtenteils Sockel.
Bezahlt: SEPA, Raten, Bescheid
SEPA-Mandat bei Zulassung ans Hauptzollamt, danach automatischer Jahreseinzug. Jährlich am günstigsten; halb-/vierteljährlich üblich +3 %/+6 % — Konditionen bestätigen. Bescheid gilt dauerhaft bis Ab-/Ummeldung; Kontowechsel bei der Zollverwaltung melden.
Gebrauchtkauf: worauf achten?
Erstzulassung zählt, nicht Kaufdatum. Felder B/P.1/P.3/V.7 zeigen lassen: 110 g vs. 145 g (EZ 2022) = 30 € vs. 85 € CO₂-Anteil. E-Befreiung wird übertragen, nicht neu gestartet.
09 Häufige Fragen
Wird bei jedem Gramm CO₂ derselbe Betrag fällig?
Nein. Ab 2021 wird jedes Gramm nur in seinem eigenen Band besteuert — wie Steuer-Brackets. Ein Gramm bei 110 g kostet 2,00 €, eines bei 180 g kostet 3,40 €. Deshalb ist die Rechnung nicht flach, sondern gestuft.
Muss ich abrunden oder aufrunden beim Hubraum?
Immer aufrunden (Ceiling) auf volle 100 cm³. 1 501 cm³ sind 16 Blöcke, nicht 15.
Gilt die Formel auch für E-Autos und Hybride?
Nein, nicht direkt: Reine E-Autos sind bis zu 10 Jahre befreit (Details: Kfz-Steuer für Elektroautos), Hybride werden mit dieser Formel, aber meist niedrigem CO₂-Wert besteuert (Hybrid & Plug-in-Hybrid).
Diese Angaben sind eine unverbindliche Einordnung auf Basis der §§ 8, 9, 3d KraftStG und ersetzen keinen amtlichen Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts. Für eine verbindliche Berechnung nutze unseren Kfz-Steuer-Rechner oder wende Dich an Dein Hauptzollamt.